AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen der phox.events GbR

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoboxen zwischen phox.events und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, phox.events hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen phox.events und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist München, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter unsere AGB akzeptiert.

§ 2 Mietgegenstand

(1) phox.eventsvermietet die Fotobox für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste, Hochzeiten, Familienfeiern u.v.m.

(2) phox.events stellt die Fotobox dem Mieter zur Verfügung. Mit der Fotobox können die Gäste agieren und sich fotografieren.

§ 3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen phox.events (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch Buchung über unsere Webseite oder durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf unserer Webseite oder der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

Mit Buchung über unsere Webseite werden Sie aufgefordert eine Anzahlung (Kaution) zu leisten. Sie überweisen nach gewählter Zahlungsmethode an uns bzw. bei schriftlicher Direktbuchung, nach Erhalt unserer Rechnung die vereinbarte Anzahlung (Zusicherung des Wunschtermins) auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Kaution für Sie fix gebucht.  Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Nach Buchung und Bezahlung der Anzahlung über unsere Webseite oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters, gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

(1) Lieferung – Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.

(2) Lieferung mit Installation – Die Anmietung des Fotobox-Systems ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter oder dessen Gehilfen (Sub-Unternehmer) bei Lieferung.

§ 5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-Systems ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Die Mietsache darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter bewegt werden. Jedes Risiko trägt dabei der Mieter. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.

§ 6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 25,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise für Privatpersonen inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, zzgl. Kosten für An-/Abfahrt. Für Firmen gelten die Preise zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.

(2) Der Mieter erhält zur Auftragsbestätigung eine Gesamtrechnung mit Aufforderung zur Anzahlung, welche den Termin sichert. Zum Veranstaltungsdatum hin ist dann die Restzahlung fällig. Hierfür wird keine separate Rechnung ausgestellt.

§ 8 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft vom Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit phox.events geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 14 Tagen nach Buchung oder Rechnungsstellung ist die Fotobox kostenlos stornierbar.
  • Ab dem 15. Tag fallen 20% vom Gesamtbruttobetrag an (entspricht der Anzahlung).
  • Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 40 %,
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme.
  • Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem gebuchten Datum in voller Höhe.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die bis dahin geleistete Zahlung zurück. Sollte der Systemausfall während der Vermietung erfolgen, zahlen wir anteilig zu der bereits benutzen Dauer den Mietbetrag zurück.

§ 9 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (z.B. Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Mieter gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

§ 10 Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt:

(1) Das Fotobox-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Fotobox-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem, nicht vor Wind- und Wetter geschützten Raum zu betreiben.

(6) Ohne Rücksprache mit dem Vermieter von seinem Ort zu versetzen und zu bewegen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von phox.events.

§ 12 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, die Zahlung des kompletten Beitrags vor Beginn der Mietperiode. phox.events steht nach 7 Tagen nach diesem Rechnungstermin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von phox.events  zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

(3) phox.events trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

  • zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
  • zum Zweck der Vertragsdurchführung
  • für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten
  • zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(4) phox.events wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

(5) Die personenbezogenen Daten werden nach zwei Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter direkt an den Vermieter wenden.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweitert.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 22. Oktober 2023